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Zum 1. März 2007 wurden sowohl Teledienstegesetz als auch Mediendienstestaatsvertrag durch das Telemediengesetz abgelöst.
Der Gesetzestext (§ 5): „Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“ wobei Telemedien kurz gesagt „alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste“ sind.